Ich habe zur Gültigkeit der Abgabe noch folgende Formulierung gefunden:
“Dei Eigenverbrauchsumlage entfällt für Anlagen die… für den nicht slebstgenuzten Strom auf dei Vergütung nach dem EEG verzichten”
Damit erübrigen sich meine Fragen weitestgehend. Besser macht das die Sache aber nicht.
Zu Zeitpunkten an denen viel Sonne scheint, und ohnehin ein Überangebot an Strom herrscht, und dadurch der Strompreis niedrig ist, werde ich dafür belohnt, noch zusätzlich Einzuspeisen, und dadurch die Kosten für das EEG überproportional zu erhöhen. Nun werde ich auch noch bestraft wenn ich den Strom trotzdem selbst verbrauche ?!?!